
Zum Arbeitslohn gehören neben dem laufenden Arbeitslohn auch die sonstigen Bezüge. Als sonstige Bezüge gelten einmalige Arbeitslohnzahlungen, wie zum Beispiel: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jubiläumszuwendungen, eine Abfindung, Tantiemen die nicht laufend gezahlt werden, da...
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